Erfüllen Sie jetzt die gesetzlichen Vorgaben mit unseren Vertrauensanwälten. Sichern Sie sich ohne Mehrarbeit ab.
AdvoWhistle ist das Hinweisgebersystem, das Ihr Unternehmen über anwaltliche Vertraulichkeit bestmöglich schützt, von Compliance-Stress befreit und vor Bußgeldern und Reputationsschäden bewahrt
AdvoWhistle verbindet die Vorteile eines digitalen Hinweisgebersystems mit der besonderen Vertrauensstellung von Rechtsanwälten
Sie richten sofort eine Meldestelle ein, mit der Sie Ihren Pflichten zuverlässig nachkommen und Ihr Unternehmen wie auch Ihre Mitarbeiter schützen
Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Regelverstößen und Straftaten erfolgen durch erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte
In iWhistle steckt die Expertise von Compliance-Anwälten mit mehr als 35 Jahren Erfahrung.
So können Sie sicher sein, dass Sie immer die höchsten rechtlichen Standards erfüllen.
Unsere Vertrauensanwälte sind Garanten für den Schutz der Anonymität die Vertraulichkeit. Sie unterliegen anwaltlicher Verschwiegenheitsverpflichtung und genießen Zeugnisverweigerungsrecht. Die Vertrauensanwälte führen den Dialog mit der hinweisgebenden Person absolut vertraulich und bearbeiten die Hinweise mit der Software iWhistle. Wenn sich aus der Prüfung ein relevanter Verstoß ergibt, nehmen sie mit Ihnen Kontakt auf.
Dank des anwaltlichen Schutzes werden sowohl die Identität der hinweisgebenden Person, als auch die anvertrauten Informationen vollständig anonym und vertraulich behandelt. Mit AdvoWhistle entsteht zwischen Ihrem Unternehmen und den Vertrauensanwälten ein Mandatsverhältnis.
Mit AdvoWhistle in Ihrem Corporate Design stellen Sie hinweisgebenden Personen einen Meldeweg zur Verfügung, der von jedem Standort, jeden Tag und zu jeder Uhrzeit erreichbar ist – via digitalem Meldebogen, E-Mail oder Telefon. Zu Geschäftszeiten sind die Vertrauensanwälte auch unmittelbar persönlich erreichbar.
Sie müssen in Ihrem Unternehmen keine eigene unabhängige Stelle schaffen, um den Anforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten gerecht zu werden. Unsere Vertrauensanwälte erfüllen diese Anforderungen für Sie, ohne dass Schulungsbedarf in Ihrem Unternehmen entsteht. Alle Pflichten werden von uns erledigt - ohne Mehrarbeit für Sie.
Ein Hinweisgebersystem ist wichtiger Bestandteil eines effizienten Compliance-Management-Systems (CMS). Nur wer Mitarbeitern und Geschäftspartnern einen vertraulichen Meldeweg zur Verfügung stellt, darf mit einer frühzeitigen offenen Kommunikation auch in Dilemma-Situationen rechnen.
Unsere Vertrauensanwälte sind langjährige erfahrene Compliance-Experten. Wir analysieren die rechtliche Relevanz von Hinweisen und beantworten der hinweisgebenden Person auch Fragen im Zusammenhang mit dem Hinweis. Wir bauen einen vertrauensvollen Dialog auf und gewinnen so hochwertige Informationen.
Übertragen Sie die interne Meldestelle für Hinweise und alle Pflichten nach dem HinSchG an unsere unabhängigen Vertrauensanwälte.
Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwälten
Erreichbarkeit der Anwälte über Meldeportal und persönlich per Telefon
Geschützter Dialog mit hinweisgebenden Personen unter Wahrung der Anonymität
Prüfung von Relevanz und Plausibilität
Beachtung von gesetzlichen Vorgaben wie Bearbeitungsfristen und Benachrichtigungen
Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Behörden
Vertrauliche Berichte und Empfehlung für Maßnahmen an Geschäftsleitung
Gerne stehen wir für eine Produktpräsentation oder Fragen bereit.
Erfüllen Sie jetzt die gesetzlichen Vorgaben mit unseren Vertrauensanwälten. Sichern Sie sich ohne Mehrarbeit ab.
AdvoWhistle ist das Hinweisgebersystem, das Ihr Unternehmen über anwaltliche Vertraulichkeit bestmöglich schützt, von Compliance-Stress befreit und vor Bußgeldern und Reputationsschäden bewahrt
AdvoWhistle verbindet die Vorteile eines digitalen Hinweisgebersystems mit der besonderen Vertrauensstellung von Rechtsanwälten
Sie richten sofort eine Meldestelle ein, mit der Sie Ihren Pflichten zuverlässig nachkommen und Ihr Unternehmen wie auch Ihre Mitarbeiter schützen
Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu Regelverstößen und Straftaten erfolgen durch erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte
Unsere Vertrauensanwälte sind Garanten für den Schutz der Anonymität VertraulichkVerschwiegenheitsverpflichtung und genießen Zeugnisverweigerungsrecht. Die Vertrauensanwälte führen den Dialog mit der hinweisgebenden Person absolut vertraulich und bearbeiten die Hinweise mit der Software iWhistle. Wenn sich aus der Prüfung ein relevanter Verstoß ergibt, nehmen sie mit Ihnen Kontakt auf.
Dank des anwaltlichen Schutzes werden sowohl die Identität der hinweisgebenden Person, als auch die anvertrauten Informationen vollständig anonym und vertraulich behandelt. Mit AdvoWhistle entsteht zwischen Ihrem Unternehmen und den Vertrauensanwälten ein Mandatsverhältnis.
Mit AdvoWhistle in Ihrem Corporate Design stellen Sie hinweisgebenden Personen einen Meldeweg zur Verfügung, der von jedem Standort, jeden Tag und zu jeder Uhrzeit erreichbar ist – via digitalem Meldebogen, E-Mail oder Telefon. Zu Geschäftszeiten sind die Vertrauensanwälte auch unmittelbar persönlich erreichbar.
Sie müssen in Ihrem Unternehmen keine eigene unabhängige Stelle schaffen, um den Anforderungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten gerecht zu werden. Unsere Vertrauensanwälte erfüllen diese Anforderungen für Sie, ohne dass Schulungsbedarf in Ihrem Unternehmen entsteht. Alle Pflichten werden von uns erledigt - ohne Mehrarbeit für Sie.
Ein Hinweisgebersystem ist wichtiger Bestandteil eines effizienten Compliance-Management-Systems (CMS). Nur wer Mitarbeitern und Geschäftspartnern einen vertraulichen Meldeweg zur Verfügung stellt, darf mit einer frühzeitigen offenen Kommunikation auch in Dilemma-Situationen rechnen.
Unsere Vertrauensanwälte sind langjährige erfahrene Compliance-Experten. Wir analysieren die rechtliche Relevanz von Hinweisen und beantworten der hinweisgebenden Person auch Fragen im Zusammenhang mit dem Hinweis. Wir bauen einen vertrauensvollen Dialog auf und gewinnen so hochwertige Informationen.
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit über 50 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen eine interne Meldestelle einrichten. Hinweise müssen schriftlich und mündlich möglich sein.
Die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, muss geschützt sein. Dennoch muss eine fortlaufende anonyme Kommunikation (Dialog) sichergestellt sein, so dass die Meldestelle weitere Informationen erfragen kann.
Das Hinweisgeberschutzgesetz enthält Vorgaben und Fristen:
- Eingangsbestätigung nach 7 Tagen
- Prüfung der Relevanz und Plausibilität
- Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen (z.B. interne Untersuchung, Einschaltung von Behörden)
- Rückmeldung über eingeleitete Schritte nach 3 Monaten
Die Person, welche die Meldestelle übernimmt, muss unabhängig sein, d.h. sie darf zwar neben dieser Aufgabe weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, ein Interessenkonflikt muss aber ausgeschlossen sein. Ein Spagat, der in der Praxis schwierig umsetzbar ist. Außerdem muss die beauftragte Person regelmäßig geschult werden.
Gerne stehen wir für eine Produktpräsentation oder Fragen bereit.